Alarmanlagen Wir sind konzessionierter Errichter nach VdS-, VSÖ Richtlinien, mit Qualitätsbestätigung und Installations-Attest.
Einbruchmeldeanlagen sollten der technischen Richtlinie für vorbeugenden Einbruchschutz entsprechen (TRVE 31-7), da diese das Einbruchrisiko wesentlich reduzieren und auch in der Versicherungsprämie berücksichtigt werden. Außerdem wird das Risiko von Fehlalarm stark reduziert. | | |