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Anlagenüberprüfung Die Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte war bisher nur in Gewerbebetrieben Pflicht.
Seit 1997 wird in ÖVE/ÖNORM E 8001-6 gefordert, dass auch in Wohnungen und Wohngebäuden in bestimmten Zeitabständen geprüft werden soll. Diese neue Regelung ist für Privatpersonen keine Rechtspflicht, jedoch wird man sich bei Schadensfällen auf diese ÖVE/ÖNORM beziehen. | | E-Check als Gütesiegel für die Elektroanlage
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Private Eigentümer, Betreiber oder Inhaber von Betrieben sind für den Zustand der eigenen Elektroanlagen verantwortlich und somit für auftretende Schäden, z.B. Hausbrände, haftbar. Durch den E-Check werden elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft geprüft, um eventuell vorhandene gefährliche Mängel zu erkennen und zu beseitigen.
Der E-Check ist eine Sicherheitsvorsorge mit Beratungsleistung, damit veraltete Elektroinstallationen oder nach Um- und Ausbauten bzw. Reparaturarbeiten an elektrischen Anlagen den Sicherheitsvorschriften genügen.
Durch den E-Check ist man optimal geschützt gegen Stromschlag, Überlastung und Überspannung. Wenn eine elektrische Anlage funktioniert, heißt das noch lange nicht, dass sie sicherheitstechnisch in Ordnung ist.
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